Der Vermietungsprozess

Bei der CG Immobilien GmbH liegt der gesamte Vermietungsprozess offen vor Ihnen. Das ist uns sehr wichtig, denn Transparenz schafft Vertrauen. Wir begleiten Sie von der Suche bis zum Abschluss des Mietvertrages mit festen Ansprechpartnern, präzisen Anfragen und kompetenter Beratung.

Wohnung oder Gewerbefläche suchen
Suchen Sie bequem zu jeder Tageszeit und an jedem Ort online auf cg-immobilien.de Ihr Wunschobjekt. Hier finden Sie eine Beschreibung, einen Grundriss und Bilder für einen ersten Eindruck.

CG Immobilien kontaktieren
Sie haben eine passende Wohnung oder Gewerbefläche gefunden? Dann sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen – entweder telefonisch oder per E-Mail. Sowohl Telefonnummer als auch E-Mail-Adresse finden Sie in der Beschreibung des jeweiligen Objektes. Vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten, damit wir die nächsten Schritte – zum Beispiel einen Besichtigungstermin – mit Ihnen abstimmen können.

Besichtigung
In der Vor-Ort-Begehung können Sie sich einen genauen Eindruck von der Wohnung oder den Gewerberäumen sowie der Lage machen. Im persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen auch gern Details. Auch nach der Besichtigung steht Ihnen Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen zur Verfügung. Und wenn nötig machen wir auch einen zweiten Besichtigungstermin möglich.

Formalien vor der Anmietung
Sie haben sich für Ihren Favoriten entschieden? Dann folgen einige Formalien. Sie erhalten von uns eine Auflistung der benötigten Bonitätsunterlagen per E-Mail. Bearbeitet/ausgefüllt senden Sie uns alles bequem elektronisch an uns zurück. Gern können Sie dies auch per Post machen – allerdings sind dann die Bearbeitungszeiten etwas länger. Wir bereiten Ihre Unterlagen auf, fordern ggf. noch fehlende Infos nach und legen alles dem jeweiligen Eigentümer zur Prüfung und Freigabe vor.

Abschluss des Mietvertrages
Nach erfolgter Prüfung und Freigabe durch den Eigentümer, erhalten Sie ein direktes Feedback vorab. Sodann erstellen wir den Mietvertrag und senden Ihnen diesen per E-Mail oder Post zur Unterschrift zu. An dieser Stelle reicht eine Rücksendung per E-Mail nicht, sondern wir benötigen den im Original unterzeichneten Mietvertrag zurück – im Regelfall per Post. Der Eigentümer zeichnet danach den Vertrag gegen, Sie erhalten Ihre Ausfertigung.